Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für das B2B-Angebot Feldschein Deutschland · Stand: 11. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge über die Bereitstellung der Software „Feldschein“ und verbundene Leistungen zwischen der LoMa Medien & Dienstleistungen OG, Lindnerstraße 15, 9220 Velden am Wörther See, Österreich („Anbieter“), und ihren Kunden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Verbraucher werden nicht Vertragspartner. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistung und Pilotumfang
Feldschein ist eine browserbasierte Software zur Unterstützung von Bestelleingang, Prüfung, Stammdatenverwaltung, Lieferscheinen und Rechnungsabläufen. Maßgeblich für den geschuldeten Funktionsumfang ist das individuelle Angebot oder eine dazugehörige Leistungsbeschreibung.
Funktionen in Entwicklung – insbesondere deutsche Steuerregime, XRechnung, ZUGFeRD, bestimmte Handelspartnerprofile und zusätzliche Eingangs- oder Übertragungskanäle – sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verfügbar vereinbart wurden. Hinweise auf geplante Funktionen begründen keinen Anspruch auf einen bestimmten Lieferzeitpunkt.
§ 3 Vertragsschluss
Website und Demo-Anfrage sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots oder durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung zustande. Die Demo-Anfrage selbst löst keine Zahlungspflicht aus.
§ 4 Bereitstellung und Mitwirkung
Der Anbieter stellt die vereinbarte Software als Dienst über das Internet bereit und nimmt angemessene Wartungs-, Sicherheits- und Datensicherungsmaßnahmen vor. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Wiederherstellungszeit gilt nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist.
Der Kunde stellt erforderliche Zugänge und fachlich richtige Stammdaten bereit, schützt seine Zugangsdaten und benennt zuständige Personen. Er prüft automatisch erkannte Aufträge und Belegdaten vor der Freigabe. Ein Erkennungsvorschlag ist keine fachliche, rechtliche oder steuerliche Entscheidung des Anbieters.
§ 5 Preise und Zahlung
Sofern im individuellen Angebot nichts anderes angegeben ist, kostet die laufende Nutzung 89 € pro Monat einschließlich Hosting und Updates. Für Einrichtung, Onboarding und abgestimmte Datenübernahme werden einmalig 590 € berechnet.
Der Anbieter nimmt derzeit die österreichische Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch. Daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; die genannten Preise sind Endpreise. Eine geänderte steuerliche Behandlung wird in zukünftigen Angeboten und Rechnungen entsprechend berücksichtigt.
Zahlungsfristen, Abrechnungsintervall und gegebenenfalls abweichende Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Soweit dort nichts anderes geregelt ist, sind Rechnungen binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.
§ 6 Laufzeit und Vertragsende
Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende erhält der Kunde auf Anfrage innerhalb der vereinbarten Frist einen Export seiner Daten in einem gängigen Format. Anschließend werden Daten nach Maßgabe vertraglicher und gesetzlicher Aufbewahrungs- und Löschpflichten gelöscht oder gesperrt.
§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Produktivbetrieb einen Vertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Vertragsdurchführung verwendet und nur befugten Personen zugänglich gemacht werden.
§ 8 Mängel und Support
Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel mit den für die Prüfung erforderlichen Angaben. Der Anbieter erhält zunächst Gelegenheit zur Behebung innerhalb angemessener Frist. Supportumfang und Reaktionszeiten richten sich nach dem Angebot.
§ 9 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung besteht nur, soweit zwingendes Recht dies verlangt.
Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung und Freigabe seiner Belege, steuerliche Einordnung, Empfängerangaben und gesetzliche Aufbewahrung verantwortlich. Dies entbindet den Anbieter nicht von seinen ausdrücklich vereinbarten technischen Pflichten.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl wirksam ist. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen Unternehmern ist – soweit zulässig – das für den Sitz des Anbieters sachlich zuständige Gericht.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.